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Leistungen und Kostenträger


Allgemeine Informationen zur Klinik Niedersachsen


Die Klinik versteht sich als überregionales Rehabilitationszentrum mit hoher Vernetzung in den Ballungsraum Stadt und Region Hannover, den Landkreis Schaumburg sowie in benachbarte Landkreise in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Mit allen relevanten Kostenträgern der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, der gesetzlichen Rentenversicherungen und der gesetzlichen Unfallversicherungen bestehen Vereinbarungen zur Behandlung von Erkrankungen im orthopädischen, neurologischen und internistischen (angiologischen und rheumatologischen) sowie geriatrischen Indikationsbereich.
Die Klinik Niedersachsen ist im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes des Patienten innerhalb des angegeben Indikationsbereiches für alle Krankenkassen und Rentenversicherungen belegbar.

Folgende Gesundheits- und Rehabilitationsleistungen bietet die Klinik an:

  • Stationäre Anschlussrehabilitation
  • Stationäre Heilverfahren
  • Ambulante Rehabilitation
  • Medizinisch beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)
  • Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)
  • Integrierte Versorgung (IV)
  • Ambulante Physiotherapie

    Begleitpersonen werden aufgenommen, Tiere sind nicht gestattet.
    Wahlleistungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen in Anspruch genommen werden.


Folgende Zulassungen besitzt die Klinik Niedersachsen:

  • Die Klinik Niedersachsen ist nach § 30 der Gewerbeordnung zugelassen und erfüllt die Anforderungen des § 107 Abs. 2 SGB V.
  • Es werden medizinische Rehabilitationsmaßnahmen im Sinne des § 15 SGB VI, des § 40 SGB V sowie des § 26 SGB IX durchgeführt.
  • Versorgungsverträge nach § 111 SGB V für AR und Heilverfahren sind vorhanden.
  • Vertrag über die Erbringung ambulanter Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen gem. § 40 Abs. 1 SGB V ist vorhanden.
  • Zulassung zur erweiterten ambulanten Physiotherapie (EAP) der Berufsgenossenschaften ist gegeben.
  • Ambulante Therapie nach § 124 SGB V wird angeboten.
  • Die Behandlung ist Beihilfe fähig, die Klinik gilt als Gemischte Krankenanstalt gem. § 4 Ziff. 5 der MB/KK


Versorgungsverträge über folgende Indikationsgebiete sind abgeschlossen:


Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V:
  • Krankheiten der Gefäße (IG 2)
  • Entzündlich rheumatische Erkrankungen (IG 3)
  • Orthopädische Erkrankungen (IG 4)
  • Neurologische Erkrankungen (IG 9)
  • Bösartige Geschwulsterkrankungen und maligne Systemerkrankungen / ZNS (IG 10g)
  • Venenerkrankungen (IG 17)
  • Unfall- und Verletzungsfolgen (IG 18)
  • Geriatrie (IG 19), zugesagt

Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V zur Neurologischen Rehabilitation mit schweren und schwersten Hirnschädigungen in der Phase C:
  •   Neurologische Erkrankungen (IG 9) der Phase C
  •   Bösartige Geschwulsterkrankungen und maligne Systemerkrankungen / ZNS (IG 10g)



TERMINE

keine Veranstaltungen vorhanden



REZEPTION

Für allgemeine Fragen und Auskünfte,
Telefon:
+49 57 23 / 707 - 0



APHASIE-REGIONAL-ZENTRUM

Telefon:
+49 57 23 / 707 - 222
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